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Seeamt Kiel FK FALKE III

Stand: 04.08.2011




 

Wasser-und Schiffahrtsdirektion


Nord


Seeamt Kiel

 

SeeA1-D1/73/88


in der Untersuchung


über den Untergang in der Kieler Bucht am 7. Oktober 1988 des Fischkutters


KAP 4  - FALKE III

hat das Seeamt Kiel in der mündlichen Verhandlung am 23. August 1989 in Kiel, an der teilgenommen haben




Regierungsdirektor S.   als Vorsitzender,

Seehauptkapitän K.     als ständigerBeisitzer,

Kapitän        M.

Kapitän        N.

Kapitän        P.

als Ehrenamtliche Beisitzer

Verwaltungsangestellte  F. Schriftführerin

 


folgenden Spruch bekannt gegeben


 


Am 7. Oktober 1988 in den frühen Morgenstunden sank in der Kieler Bucht, etwa 7 sm südlich von Langeland, auf der Position 54°3x,xxx N und 010° 4x,xxx E  der Fischkutter KAP 4 - FALKE III.
Bei  dem Unfall verloren der Kapitän und sein Gehilfe das Leben. Der Unfall ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Zusammenwirken von sehr grober See mit einer schweren Sturmböe zurückzuführen.




Gründe


Tatbestand


Schiffsname                                   FALKE III

Flagge des Schiffes                           Deutschland

Schiffstyp                                    Fischkutter

Rufzeichen                                    DB 4275

Heimathafen                                   Kappeln an der Schlei

Eigentümer                                    Richard T.

Raumgehalt                                     19,93 BRT

Länge über alles                               13,96 m

Breite über alles                               4,36 m

Tiefgang zum Unfallzeitpunkt                    1,90 m

Baujahr:                                        1958

Maschinenleistung                               162 KW  ~  220 PS


Der deutsche Fischkutter KAP 4 –FALKE  III – wurde 1958 in Dänemark aus Holz gebaut und 1979 von dem Fischer Richard T. erworben und in der Schleppnetzfischerei eingesetzt.

Die Back war überdacht. Das aus Aluminium gebaute Ruderhaus war achtern angeordnet und hatte an der Steuerbordseite eine einzige Tür die mit einem Schiebefenster ausgestattet war  Auch einige weitere Fenster des Ruderhauses waren Schiebefenster. Im Ruderhaus befanden sich das Ruder, der Magnetkompaß, der Fahrhebel für die Maschine, das UKW-Sprechfunkgerät,  der Decca-Navigator und das Furuno-Radargerät.

Die Maschine hatte eine Leistung von 162 KW, das entspricht etwa 220 PS und wirkte auf eine  rechtsdrehende Schraube. Der Kutter hatte zwei stählerne Masten, an denen zeitweilig Stützsegel gesetzt wurden.

An der Steuerbordseite befand sich, eben hinter der Back, der vordere und in Höhe des Ruderhauses der achtere Galgen.

Die Netzwinde und die Netztrommel waren vor dem Ruderhaus an Deck angeordnet.

Die hölzerne Reling war 0,60 m hoch. Der Mindestfreibord betrug 0,56 m.

 

Am 1. Oktober 1988, gegen 02.00 Uhr lief der Kutter zu einer Fangreise in das Seegebiet um Bornholm aus. Für diese Reise war das Schiff mit Proviant für 5 - 6 Tage, mit 1. 965 Liter  Brennstoff und 3 t Eis ausgerüstet worden.

In einen Bericht vom 18. Oktober 1988 der Wasserschutzpolizei Kappeln heißt es: (Text unwesentlich gekürzt und geändert):

An Bord befanden sich der Schiffsführer und Eigner  Richard T. und als Helfer Norbert  L.

Der Azubi Sven W. blieb aus gesundheitlichen Gründen an Land zurück. Richard T., ist seit frühester Jugend in der Fischerei tätig. Richard T. gilt als ein sehr tüchtiger und erfolgreicher Fischer, der nicht selten bis an die Grenzen  des machbaren geht . Er stellt hohe Anforderungen an sich, an seine Besatzung und an sein Schiff. In Fischerkreisen gilt Richard T. als kollegial und wird von anderen Fischern - nicht nur von solchen aus dem hiesigen Bereich - sehr geschätzt.

Norbert L. ist seit 1982 bei Richard T. beschäftigt. Er hat bei T. die Fischerei erlernt und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. 1987 erwarb Norbert L. sein BKü  Patent, 1988 legte seine Fischwirtschaftsmeisterprüfung ab.

L. war im Begriff, einen eigenen Betrieb zu gründen. Die Verhandlungen zum Kauf eines FK in Maasholm standen unmittelbar vor ihrem Abschluß.

Die bevorstehende Fangreise mit FALKE III unternahm Norbert L. nur noch in Vertretung für den arbeitsunfähig erkrankten Lehrling Sven W.

Norbert L. ist als tüchtiger Fischer bekannt und steht an Einsatzfreudig­keit dem Schiffsführer T. kaum nach.

Richard T. und Norbert L. sind als in jeder Hinsicht hervorragendes Team bekannt.

Der FK FALKE III befand sich - nach hiesigen Ermittlungen - bau- und ausrüstungsmäßig in einem guten Zustand. Die letzte Bodenbesichtigung wurde am 22.07.1988 vorgenommen, Welle, Propeller und Köcherrohr wurden überholt oder erneuert, der Rumpf wurde nach kalfatert, eine neue Fischluke für den Fischraum entsprechend den Vorschriften der See-Bg eingebaut (Werft Modersitzki, Maasholm).

Beanstandungen hat es bei der letzten Besichtigung, so der Besichtiger der See-Bg Husum, Herr W. nicht gegeben.

Der    Zeuge Walter Sch., Schiffsführer und Eigner des Fischkutters SILBERMÖWE aus Laboe, befand sich mit seinem Kutter am Montag, dem 03. Oktober 1988, im Hafen von Rönne, Bornholm, und traf dort den Fischkutter FALKE III  mit den Herren T. und L. an. Diese führten am Dienstag, dem 4. Oktober 1988, auf ihrem Kutter Reparaturen durch und besserten die Netzwinde aus.

Am Mittwoch, dem 5. Oktober 1988. liefen Herr  Sch. mit dem Kutter SILBERMÖWE und die Herren T. und L. mit dem Kutter FALKE III gemeinsam zum Fang in das Seegebiet zwischen Bornholm und Rügen aus.

Am Donnerstag, dem 6. Oktober 1988, wurde im Fanggebiet um und auf dem Adlergrund weitergefischt. Hin und wieder wurde zwischen den Kuttern über UKW Kanal 10 ein kurzes Gespräch geführt. Dabei teilte Herr T. Herrn S. mit, er habe mit der Maasholmer Fischereigenossenschaft. Frau Sch. ein Seefunkgespräch geführt und dabei erfahren, daß am Tage zuvor auf dem Millionengrund gute Fischfänge erzielt worden seien. Er wolle daher mit dem Kutter FALKE III dorthin fahren.

Gegen 11.00 Uhr erhielt Herr T. von Radio Rügen die Genehmigung, die Hoheitsgewässer der Deutschen Demokratischen Republik zu durchfahren und verließ den Adlergrund mit dem Ziel Millionengrund.

Der Fischkutter FALKE III  hatte bis dahin eine Menge  von etwa 60 bis 70 Kisten Dorsch gefangen d. h. etwa 1. 750 kg.

Diese, mit Fanggut gefüllten Kisten, pflegte Herr T. im Laderaum des Kutters unter Deck zu stauen. Am 6. Oktober 1988 um 15.000 Uhr führte der Zeuge Kuno W., Schiffsführer und Eigner des Fischkutters STRANDE aus Laboe, mit Herrn L. von dem Fischkutter FALKE III ein Gespräch über UKW und erfuhr dabei, daß sich der Fischkutter 5 sm östlich von Arkona befände und Richtung Heimat laufe.

Nach dieser Nachricht gab es keine Verbindung mehr zu der Besatzung des Fischkutters.

Am Sonntag, dem 9. Oktober 1988, wurde auf der Insel Lolland, in Höhe der Ortschaften Gottesgabe und Riddertofte, eine Rettungsinsel des Fischkutters FALKE III gefunden, die am 16. Oktober 1988 von dem Angelkutter BÄRBEL abgeholt und nach Maasholm gebracht wurde. Die Rettungsinsel wies keine Undichtigkeiten auf, die Notausrüstung war vollständig vorhanden.

Am 10. Oktober 1988 unterrichtete die Fischereigenossenschaft Maasholm, im Anschluß an eine Nachfrage der Ehefrau T., die Seenotleitstelle Bremen, daß der Fischkutter FALKE III sei überfällig. Um 12.25 Uhr wurde über Kie1­ Radio, Lübeck-Radio, Flensburg-Radio und Lyngby-Radio eine Dringlichkeits­meldung verbreitet, in der in deutscher und in englischer Sprache gebeten wurde, nach dem Fischkutter scharfen Ausguck zu halten und ggf. die Seenotleitstelle Bremen zu unterrichten. Eine gezielte Suche zwischen dem Lübeck-Gedser-Weg und Maasholm in den übrigen Teilen der Kieler Bucht, in der Mecklenburger Bucht, in der südlichen Ostsee zwischen Rügen und der schwedischen und dänischen Küste und im Seegebiet um Bornholm herum führten nicht zum Erfolg.

Am 16. Oktober 1988 wurden einige 100 m nördlich des Fundortes der Rettungsinsel eine hölzerne Wasserpforte, fünf hölzerne Schottbretter von den Fischhocks, eine Sperrholzplatte mit der Aufschrift  „Anlegen verbo­ten“, ein Rettungsinseltreibanker und drei Fischkisten gefunden. Der Sohn des Fischers T. und der Auszubildende W. konnten diese Gegen­stände als zu dem Fischkutter gehörend identifizieren. Die Aufschrift "Anlegen verboten" hatte der Azubi  Sven W. selbst gemalt.

Am 23. Oktober 1988 ortete das Wracksuchschiff WEGA das Wrack des Fisch­kutters FALKE III auf der Position 54°36'xxx’’ N  010°42' xxx’’ E, das ist etwa 7 nm südlich von Langeland, auf einer Wassertiefe von 24,4 m. Das Wrack lag mit dem Steven in Richtung 330°, Heck 150° mit einer Steuer­bordschlagseite von 45°. Über dem Wrack befand sich eine geringste Wassertiefe von 15,6 m.

Nach Tauchereinsätzen am 23. Oktober 1988, am 30. November 1988 und am 7. Dezember 1988 wurde schließlich Herr Richard T. im Ruderhaus tot gefunden und konnte an Bord der WEGA und dann mit  dem Schiff nach Maasholm gebracht werden. Herr  L. wurde nicht entdeckt und ist auch später nicht gefunden worden.

Auch ein am 2. Januar 1989 von dem Bruder des verunglückten und dessen Sohn mit Hilfe von zwei Tauchern von dem Fischkutter MARIECHEN aus unternommener Versuch, im Wrack des FK FALKE  Herrn  Norbert L. zu finden, führte nicht zum Erfolg. Es gelang jedoch, die Uhr im Ruderhaus mit dem Stand 03.40 Uhr abzulesen.

Bei den Tauchereinsätzen war festgestellt worden, daß sich eines der Netze vollständig auf der Netztrommel befand, während weitere Netze, wohl Reservenetze , auf und über dem Ruderhaus und an Deck lagen. Das vordere Scherbrett war nicht mehr vorhanden. Lediglich der Draht mit dem Auge, in dem sonst das Scherbrett eingeschäkelt war, befand sich am vorderen Galgen.

Ein senkrecht versenkbares Schiebefenster, 45 x 35 cm, an der Backbord­seite des Ruderhauses war heruntergelassen. Nach dem Gutachten des Sachverständigen waren der Zustand des Fischkutters FALKE III vor dem Unfall, dessen Ausrüstung und die Schiffmannschaft als optimal, ja geradezu als schulmäßig zu bezeichnen.

Diese Feststellungen beruhen auf den Ermittlungen des Seeamtes die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, auf den Bekundungen der Zeugen S. und W. auf dem Gutachten des Sachverständigen D. vom Landesfischereiverband Schleswig-Holstein sowie auf den Erkenntnissen aus einer Video-Filmaufnahme, die während der Taucherein­sätze unter Wasser angefertigt wurde.

 

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

 

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen hat das Seeamt keine Zweifel, daß bei dem Seeunfall nicht nur der Kapitän T. sondern auch der Gehilfe L das Leben verloren hat.

Selbst wenn es dem Helfer L. gelungen sein sollte das Schiff vor dem Untergang, oder kurz nach dem Untergang, zu verlassen, wäre es ihm ange­sichts der Wassertemperatur von 13° und angesichts der Entfernung von 6,6 sm = 12 km von der dem Unfallort am nächsten gelegenen Landstelle, nämlich die Küste von Langeland ,  mit Sicherheit nicht gelungen, diese zu erreichen.

Für eine Strecke von 30 sm, also vom Adlergrund bis Arkona,  benötigte der Fisch­kutter FALKE III vier Stunden, das entspricht, einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 7,5 Kn.

Von Arkona bis zur Unfallposition waren 90 sm zurückzulegen. Es ist naheliegend, daß die Borduhr spätestens wenige Minuten nach dem Untergang  des Schiffes stehengeblieben ist, weil erfahrungsgemäß beim Eindringen von Wasser die Unruh und damit die Uhr selbst alsbald funktionsunfähig wird.

Geht man dementsprechend von einem Unfallzeitpunkt von 03.40 Uhr aus, so würde dies bedeuten, daß der Kutter die Strecke von Arkona bis zur Unfallposition mit einer Geschwindigkeit von 7 kn zurückgelegt hat. Dieses Ergebnis erscheint angesichts der vom Adlergrund bis Arkona gefahrenen Geschwindigkeit von 7,5 kn wirklichkeitsnah.

Angesichts der von dem Zeugen bekundeten und von dem Sachverständigen bestätigten einwandfreien Qualität des FK FALKE III ,und angesichts des ebenfalls von den Zeugen und dem Sachverständigen übereinstimmend bekun­deten hohen beruflichen Niveaus des Kapitäns und seines Gehilfen, kann der Seeunfall nur mit dem verhängnisvollen Zusammentreffen starker Natur­kräfte , wie etwa einer sehr groben See mit einer schweren Sturmböe, erklärt werden.

Es kann hierbei nicht ausgeschlossen werden, daß eine Strömung mit bis zu 2 sm aus dem Fehmarnbelt in die Kieler Bucht vorhanden war, die in Verbindung mit dem Sturm aus westlicher Richtung eine grobe, hohe See entstehen ließ. Dabei muß ein starker Brecher den Kutter nach Steuerbord und unter Wasser gedrückt: haben. Wahrscheinlich wurde dieser Vorgang durch das vordere Scherbrett, von dem in dieser Lage eine Tiefenruder­wirkung ausgegangen sein muß, verstärkt.

 

K o s t e n e n t s c h e i d u n g

 

Dieser Spruch ergeht Verwaltungsgebührenfrei, weil ein nach § 22 des SeeUG gebührenpflichtiger Tatbestand nicht vorliegt

 

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

 

Gegen diesen Spruch ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben, weil niemand belastet wurde.



                                

 

Copyright © 2002 bei Peter Klink / Alle Rechte vorbehalten

Falls jemand etwas mehr über dieses Wrack weiß und nähere Angaben über dieses Wrack machen kann und möchte, oder vielleicht Fotos hätte, dann wären wir sehr dankbar, wenn er sein Wissen bzw. seine Fotos z.B. per E-Mail mit uns teilen würde.


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