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Kleingedrucktes

Stand: 17.02.2013

§ 1

 

Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Tauchausfahrten auf der Ostsee, die Übernahme der Fahrgäste, Durchführung der Bootsfahrt und Rücktransport der Fahrgäste zum vereinbarten Ankunftshafen.

 

 

Der Vertrag umfasst nicht die Führung von Tauchgängen und die Tauchausbildung der Fahrgäste.

 

Der/die Unterzeichnende erklärt ausdrücklich, daß er/sie die Bedingungen des Bubblewatcher Tauchservice erhalten und verstanden hat und sich mit ihnen, wenn er die Anzahlung überwiesen hat einverstanden erklärt.

 

Der/die Unterzeichnende erkennt durch die Unterschrift an, dass es sich bei dem gebuchten Törn nicht um eine Pauschalreise, sondern ausschließlich um einen sportlichen Törn handelt, der in seinem genauen Verlauf nicht vorherbestimmbar ist.

 Der/die Unterzeichnende ist darauf hingewiesen worden, dass er/sie an Bord Crewmitglied und kein Passagier ist.

 

Die Mitnahme, sowie auch alle taucherischen Aktivitäten erfolgen auf seinen bzw. ihren ausdrücklichen Wunsch und ausschließlich auf sein/ihr eigenes Risiko.

 

Er/sie verzichtet daher für sich/seine/ihre Rechtsnachfolger und/oder Unterhaltsberechtigten auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen über dem Eigner und oder Skipper des Schiffes und jedem Mitglied der Tauchgruppe.

 

Die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden ist nicht ausgeschlossen.

 

§ 2

Der Teilnahmewunsch an einem Tauchtörn erfolgt schriftlich. Der Vertrag kommt durch Anmeldung und schriftliche Bestätigung durch den Eigner zustande. Voraussetzung für die Gültigkeit der Buchung ist zudem der Zugang  der Hälfte der Kosten (Verrechnungscheck oder Überweisung). Damit ist zwischen dem Teilnehmer des Tauchtörns und dem Eigner ein Vertrag zustande gekommen, der unter § 1 näher beschrieben ist.

Die Hälfte der Kosten ist sofort fällig. Die Restzahlung hat dann ohne weitere Aufforderung 30 Tage vor Beginn des Törns zu erfolgen.

 

 

§ 3


3.1. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so muss dies dem Bubblewatcher-Tauchservice umgehend mitgeteilt werden.

Bis Törnbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung der Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Person.

 

3.2 Aufwendungsersatz

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Bubblewatcher-Tauchservice Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Bubblewatcher-Tauchservice kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Törnbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Bei Stornierungen (z.B. im Krankheitsfall) fallen  folgende Kosten an:

 Ab  4 Monate vor Törnbeginn pauschal   30 % der Kosten.

 Ab  3 Monate vor Törnbeginn pauschal   50 % der Kosten.

 Ab  2 Monate vor Törnbeginn pauschal   80 % der Kosten.

Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Bubblewatcher-Tauchservice keine oder wesentlich geringere Kosen als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.

 

3.3

An Stelle einer pauschalen Entschädigung nach den vorstehenden Regelungen können die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend gemacht werden. Der Bubblewatcher-Tauchservice wird in diesem Fall die Aufwendungen im Einzelnen beziffern und belegen.

 

§ 4

Jedem Teilnehmer ist klar, dass es sich um eine sportliche Veranstaltung handelt und kein individueller Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Crew nutzt das Boot aus sportlichen Gründen und  zum Personentransport von einem Ort zum anderen. Es ist dem Teilnehmer bewusst, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ein solcher Törn immer ein Restrisiko birgt.

 

§ 5

Die vorgeschlagenen Törnrouten sind unverbindlich. Abweichungen oder ein Ausfall der Fahrt, bedingt durch Wetter oder durch Ausfall/Ungenauigkeit des D-GPS - Systems, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch.

 

§ 6

An- und Abreise sowie Übernachtungskosten sind nicht Gegenstand des Vertrages.

Eine Haftung des Eigners für die An- und Abreise sowie Übernachtungskosten, auch wenn das Boot wetterbedingt, oder aus anderen Gründen einen anderen Hafen als den Ausgangshafen anlaufen muss, ist ausgeschlossen.

 

§ 7

Das Motorboot ist haftpflichtversichert. Sämtliche Schäden und Zerstörungen an Bord sind vom Verursacher zu ersetzen. Für an Bord abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen haftet der Eigner nicht. Der Teilnehmer bestätigt mit Abschluss des Vertrages, dass er eine eigene Haftpflichtversicherung hat.

 

§ 8

Das Boot wird mit Skipper vom Bubblewatcher-Tauchservice zur Verfügung gestellt. Kann der Eigner das Boot nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung stellen, so hat der Teilnehmer das Recht, vom Vertrag kostenfrei ohne weitergehende Forderungen an den Eigner zurückzutreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

 

§ 9

Es besteht keine Unfallversicherung für die teilnehmenden Personen. Wassersport ist faszinierend, aber auch risikobehaftet! Unvorhersehbare Umstände (z.B. Wetteränderungen, technische Probleme, mangelnde Fitness) können zu Extrem-Situationen führen. Bitte prüfen Sie Ihre Teilnahmevoraussetzungen (geistige und körperliche Fitness, Schwimmkenntnisse, und Tauchqualifikation, ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung). Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss eines Reisekomplettschutz-Paketes einer Versicherung Ihres Vertrauens

 

§ 10

Mitzubringen ist die eigene für die Ostsee entsprechende, funktionsfähige Tauchausrüstung, ein gültiges Tauchbrevet, das Logbuch und eine ärztliche Tauchertauglichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist.

Pro Tauchgruppe ist mindestens eine Notfallboje mit ausreichender Leinenlänge und  für jeden Taucher der Gruppe  ein Notfallblitz mitzuführen.

Während der Tauchausfahrt sind rutschsichere Schuhe zu tragen.

Es besteht kein Anspruch auf geführte Tauchgänge. Getaucht wird eigenverantwortlich nach dem Buddysystem.

Tauchgebiet und Tiefe werden dem Niveau der Törn-Teilnehmer angepasst.

Ansonsten sind sämtliche Richtlinien für das Sporttauchen einzuhalten.

(Tiefenlimit 40m, keine Dekotauchgänge, etc.)

Tritt bei Nichtbeachtung dieser Regeln ein Schadensfall ein, so haftet der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für dadurch entstandene Schäden in vollem Umfang.

 

§ 11

Es gilt deutsches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Eckernförde vereinbart.

 

§ 12

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

 


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Peter Klink