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Kleingedrucktes

Stand: 18.02.2009

§1

Der/die Unterzeichnende erklärt durch seine Unterschrift, daß er/sie ein/eine Sporttaucher/in ist und das er/sie auf dem Motorschiff Bubblewatcher II als Crewmitglied zu einem sportlichen Törn mitfährt.  Das Boot wird mit eigner und Skipper  vom Bubblewatcher- Tauchservice zur Verfügung gestellt. Die Mitnahme, sowie auch alle taucherischen Aktivitäten erfolgen auf seinen bzw. ihren ausdrücklichen Wunsch und ausschließlich auf sein/ihr eigenes Risiko. Er/sie verzichtet daher für sich/seine/ihre Rechtsnachfolger und/oder Unterhaltsberechtigten auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen über dem Eigner des Schiffes und jedem Mitglied der Tauchgruppe. Die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden ist nicht ausgeschlossen.

§ 2
Der Teilnahmewunsch an einem Tauchtörn erfolgt schriftlich. Er wird umgehend bestätigt, sobald die Hälfte der Kosten (Verrechnungscheck oder Überweisung ) beim Eigner eingegangen sind. Damit ist zwischen dem Teilnehmer des Tauchtörns und dem Eigner ein Vertrag zustande gekommen, der unter § 10 näher beschrieben ist.

Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung gültig.

§ 3
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so muß dies dem Bubblewatcher-Tauchservice umgehend mitgeteilt werden. Wird eine Ersatzperson gestellt, so fallen keine Kosten an.
Sonst  fallen bei Stornierungen (z.B. im Krankheitsfall)  folgende Kosten an.
Ab  3 Monate vor Törnbeginn pauschal   30 % der Kosten.
Ab  2 Monate vor Törnbeginn pauschal   50 % der Kosten.

Ab  1 Monat  vor Törnbeginn pauschal 100 % der Kosten
Wir empfehlen unbedingt den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 4
Jedem Teilnehmer ist klar, daß es sich um eine sportliche Veranstaltung handelt und kein individueller Beförderungsvertrag abgeschlossen wird . Die Crew nutzt das Boot aus sportlichen Gründen und  zum Personentransport von einem Ort zum anderen. Es ist dem Teilnehmer bewußt, daß trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ein solcher Törn immer ein Restrisiko birgt.

§ 5
Die vorgeschlagenen Törnrouten sind unverbindlich. Abweichungen oder ein Ausfall der Fahrt, bedingt durch Wetter oder durch Ausfall/Ungenauigkeit des D-GPS - Systems, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch.

§ 6
An- und Abreise sowie Übernachtungskosten sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Eine Haftung des Eigners für die An- und Abreise sowie Übernachtungskosten, auch wenn das Boot wetterbedingt, oder aus anderen Gründen einen anderen Hafen als den Ausgangshafen anlaufen muss, ist ausgeschlossen.

§ 7
Das Motorboot ist haftpflichtversichert. Sämtliche Schäden und Zerstörungen an Bord sind vom Verursacher zu ersetzen. Für an Bord abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen haftet der Eigner nicht.

§ 8
Kann der Eigner das Boot nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung stellen, so hat der Teilnehmer das Recht, vom Vertrag kostenfrei ohne weitergehende Forderungen an den Eigner zurückzutreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

§ 9
Es besteht keine Unfallversicherung für die teilnehmenden Personen. Wassersport ist faszinierend, aber auch risikobehaftet! Unvorhersehbare Umstände (z.B. Wetteränderungen, technische Probleme, mangelnde Fitness) können zu Extrem-Situationen führen. Bitte prüfen Sie Ihre Teilnahmevoraussetzungen (geistige und körperliche Fitness, Schwimmkenntnisse, und Tauchqualifikation, ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung). Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss eines Reisekomplettschutz-Paketes einer Versicherung Ihres Vertrauens

§ 10
Der/die Unterzeichnende erklärt ausdrücklich, daß er/sie die Bedingungen des Bubblewatcher Tauchservice erhalten und verstanden hat und sich mit ihnen einverstanden erklärt. Der/die Unterzeichnende erkennt durch die Unterschrift an, daß es sich bei dem gebuchten Törn nicht um eine Pauschalreise, sondern ausschließlich um einen sportlichen Törn handelt, der in seinem genauen Verlauf nicht vorherbestimmbar ist.
Der/die Unterzeichnende ist darauf hingewiesen worden, daß er/sie an Bord Crewmitglied und kein Passagier ist und auch keinen Beförderungsvertrag abschließt.

§ 11
Mitzubringen sind die eigene Tauchausrüstung, ein gültiges Tauchbrevet, daß Logbuch und eine ärztliche Tauchertauglichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist.

Es besteht kein Anspruch auf geführte Tauchgänge. In der Regel wird einmal am Vormittag und einmal nachmittags getaucht. Nachttauchgänge sind möglich und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Tauchkurse sollten bei der Buchung angemeldet werden. Getaucht wird eigenverantwortlich nach dem Buddysystem.
Tauchgebiet und Tiefe werden dem Niveau der Törn-Teilnehmer angepasst.
Ansonsten sind sämtliche Richtlinien für das Sporttauchen einzuhalten.
(Tiefenlimit 40m, keine Dekotauchgänge, etc.)

§ 12
Es gilt deutsches Recht. Sollten einige Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unhaltbar oder unwirksam ein, bleiben alle anderen Bestimmungen rechtswirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommen. Gleichzeitig gelten auch die allgemeinen deutschen Geschäftsbedingungen.


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